Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB´s
1.0 ZAHLUNG:
1.1 Auf den Kaufpreis (Auftragswert) ist bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 30% zu
entrichten. Der restliche Betrag ist bis 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto fällig.
Optional sind folgende Zahlungsmodalitäten möglich:
Bei Abschlagszahlung von 60% des Auftragswertes = 2% Skonto vom Auftragswert
Bei Abschlagszahlung von 80% des Auftragswertes = 3% Skonto vom Auftragswert
Grundlage hierfür ist die Entrichtung der Abschlagszahlung mindestens 8 Wochen vor Lieferung der Möbel. Bei abweichenden Bedingungen werden die Vergütungssätze entsprechend angepasst.
1.2 Im Preis enthalten sind die Mehrwertsteuer und die Lieferung frei Haus. Mit der Auftragserteilung sind Aufwandskosten für Entwurf, Planung, Aufmaß, Erstellen eines Leistungsverzeichnisses, Arbeitsvorbereitung, Erstellen von Zeichnungen, Installationsplänen und Skizzen abgegolten.
1.3 Falls es nicht zum Auftrag kommt, werden 5,5% des kalkulierten Auftragswertes bzw. tatsächlich angefallener Aufwand als Begleichung für vor genannte Leistungen zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen fällig.
1.4 Anspruch auf Skontoabzug - sofern eingeräumt - bleibt nur erhalten, wenn die Zahlungen innerhalb des vereinbarten Zahlungszeitraums beglichen werden. Der Skontobetrag wird von der Schluss-rechnung abgezogen.
1.5 Sofern bei Fälligkeit der Zahlungen noch Mängel an unserer Lieferung oder Montage zu beseitigen sind, so darf maximal der 2-fache Betrag des Waren- bzw. Montagewertes bis zur Mängelbeseitigung einbehalten werden. Hält der Kunde einen höheren Betrag zurück, so erlischt der Anspruch auf die Skontierung des gesamten Rechnungsbetrages.
2.0 ELEKTRO- / SANITÄRINSTALLATIONEN
2.1 Falls nicht anders vereinbart, sind sämtliche eventuell anfallende küchenspezifische Elektro- und Sanitärinstallationsarbeiten nicht Bestandteil des Angebots bzw. Auftrags und deshalb in der Auftragssumme auch nicht enthalten. Gleiches trifft auch auf eventuell benötigtes Installationsmaterial (wie z.B. Herdkabel, Herddosen, Verlängerungskabel, Eckventile, Anschlußschläuche, Siphon ect.) zu.
2.2 Die Endmontage vor genannter Installationen kann auf Wunsch gegen Berechnung nach Aufwand oder vorher festgelegtem Pauschalpreis mit ausgeführt werden. Vorarabeiten wie z.B. das Verlegen von Unterputzleitungen, Arbeiten an Sicherungseinrichtungen und sämtliche Gasinstallations-arbeiten und -anschlüsse, dürfen nur von einem autorisierten Fachmann aus dem entsprechenden Gewerk vorgenommen werden. Die nötigen Installationspläne können auf Wunsch hierfür erstellt werden. Gerne übernehmen wir auch die Bauleitung für die Arbeiten um die Küche.
3.0 ZUR BESONDEREN BEACHTUNG:
3.1 Die Bestellung der Möbel und/oder Geräte erfolgt erst nach Eingang des vom Auftraggeber unterzeichneten Werk- bzw. Kaufvertrags, den er zusammen mit der Auftragsbestätigung erhält. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferzeit zu zählen.
3.2 Leistungsbeschriebe, beigefügte Zeichnungen, Pläne, Skizzen und sonstige zum Angebot gehörende Unterlagen bleiben bis zur Auftragserteilung unser Eigentum und sind daher dritten Personen gegenüber als vertraulich zu behandeln und dürfen auf keinen Fall weitergegeben oder vervielfältigt werden.
3.3 WICHTIG!! Bitte überprüfen Sie Pläne und Aufstellungen nach Erhalt sorgfälitig, um eventuelle Unstimmigkeiten noch rechtzeitig korrigieren zu können!!
3.4 Änderungen die der technischen Verbesserung dienen, Farbabweichungen sowie Irrtümer - einschließlich eventueller Druck- und Schreibfehler bei Angaben im Leistungsbeschrieb oder der Pläne - bleiben vorbehalten.
3.5 Als natürlicher Werkstoff weist Holz stets leichte Unterschiede in Farbe und Struktur auf, die auf den Ursprung des Naturproduktes zurückzuführen und selbst durch Beizen nicht zu eliminieren sind. Äste und Risse sind bei Massivholz ebenfalls nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar, sondern sind Indiz für die Natürlichkeit des Werkstoffes. Diese unverwechselbaren Echtheitsmerkmale betonen die natürliche Schönheit des Materials und geben jeder Einrichtung aus Massivholz ihren individuellen Charakter. Eine angemessene Öberflächentoleranz muss in Kauf genommen werden. Gleiches gilt für Steinoberflächen!
4.0 ABNAHMEVERZUG
4.1 Befindet sich der Käufer in Ab- bzw. Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und 90% Vorkasse zu verlangen. Die bestellte Ware wird dann 2 Wochen kostenlos eingelagert. Ab der 3. Woche sind wir berechtigt Lagergebühren zu verlangen.
5.0 SACHMANGEL
5.1 Geringfügige Abweichungen von der Programm-, Typen- und Materialbeschaffenheit - insbesondere Farbabweichungen - sind statthaft (siehe auch Ziffer 3.5)
5.2 Für Mängel, die beim Kunden entstanden sind - Abnutzung, Feuchtigkeit, Überhitzung oder ähnliche unsachgemäße Behandlungen - wird keine Haftung übernommen.
5.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird der Mangel entweder durch Nachbesserung oder durch kostenlose Ersatzlieferung behoben. Schlägt dies fehl, kann der Kunde wahlweise entweder die Herabsetzung des vereinbarten Entgeldes oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
5.4 Weitergehende Ansprüche de Kunden - insbesondere Schadensansprüche - sind ausgeschlossen, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss usw.) diese gestützt sein mögen.
5.5 Offensichtliche Mängel muss der Kunde innerhalb von 2 Wochen schriftlich rügen, um die Rechte nach Ziffer 5.3 zu wahren.
5.6 Die Ansprüche des Kunden wegen fehlerhafter Leistungen verjähren nach 6 Monaten seit der Lieferung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen und ohne Rücksicht auf eine vom Hersteller, Lieferanten oder sonstigen Dritten eingeräumter Garantiefrist.
5.7 Im Falle des Um- bzw. Einbaus der vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen Geräte, wird - mangels Überprüfbarkeit der einwandfreien Funktionstüchtigkeit der Geräte zum Zeitpunkt der Montage - für die weitere Funktionstüchtigkeit dieser Geräte keine Haftung noch Gewährleistung übernommen.
6.0 EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Bis zur restlichen und vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns aus einer Geschäftsverbindung zustehen, bleiben sämtliche gelieferten Gegenstände - auch in fest-eingebautem Zustand - unser Eigentum.
6.2 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln.
6.3 Jeder Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter - insbesondere Pfändungen - sind uns unverzüglich mitzuteilen.
1.0 ZAHLUNG:
1.1 Auf den Kaufpreis (Auftragswert) ist bei Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung von 30% zu
entrichten. Der restliche Betrag ist bis 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto fällig.
Optional sind folgende Zahlungsmodalitäten möglich:
Bei Abschlagszahlung von 60% des Auftragswertes = 2% Skonto vom Auftragswert
Bei Abschlagszahlung von 80% des Auftragswertes = 3% Skonto vom Auftragswert
Grundlage hierfür ist die Entrichtung der Abschlagszahlung mindestens 8 Wochen vor Lieferung der Möbel. Bei abweichenden Bedingungen werden die Vergütungssätze entsprechend angepasst.
1.2 Im Preis enthalten sind die Mehrwertsteuer und die Lieferung frei Haus. Mit der Auftragserteilung sind Aufwandskosten für Entwurf, Planung, Aufmaß, Erstellen eines Leistungsverzeichnisses, Arbeitsvorbereitung, Erstellen von Zeichnungen, Installationsplänen und Skizzen abgegolten.
1.3 Falls es nicht zum Auftrag kommt, werden 5,5% des kalkulierten Auftragswertes bzw. tatsächlich angefallener Aufwand als Begleichung für vor genannte Leistungen zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen fällig.
1.4 Anspruch auf Skontoabzug - sofern eingeräumt - bleibt nur erhalten, wenn die Zahlungen innerhalb des vereinbarten Zahlungszeitraums beglichen werden. Der Skontobetrag wird von der Schluss-rechnung abgezogen.
1.5 Sofern bei Fälligkeit der Zahlungen noch Mängel an unserer Lieferung oder Montage zu beseitigen sind, so darf maximal der 2-fache Betrag des Waren- bzw. Montagewertes bis zur Mängelbeseitigung einbehalten werden. Hält der Kunde einen höheren Betrag zurück, so erlischt der Anspruch auf die Skontierung des gesamten Rechnungsbetrages.
2.0 ELEKTRO- / SANITÄRINSTALLATIONEN
2.1 Falls nicht anders vereinbart, sind sämtliche eventuell anfallende küchenspezifische Elektro- und Sanitärinstallationsarbeiten nicht Bestandteil des Angebots bzw. Auftrags und deshalb in der Auftragssumme auch nicht enthalten. Gleiches trifft auch auf eventuell benötigtes Installationsmaterial (wie z.B. Herdkabel, Herddosen, Verlängerungskabel, Eckventile, Anschlußschläuche, Siphon ect.) zu.
2.2 Die Endmontage vor genannter Installationen kann auf Wunsch gegen Berechnung nach Aufwand oder vorher festgelegtem Pauschalpreis mit ausgeführt werden. Vorarabeiten wie z.B. das Verlegen von Unterputzleitungen, Arbeiten an Sicherungseinrichtungen und sämtliche Gasinstallations-arbeiten und -anschlüsse, dürfen nur von einem autorisierten Fachmann aus dem entsprechenden Gewerk vorgenommen werden. Die nötigen Installationspläne können auf Wunsch hierfür erstellt werden. Gerne übernehmen wir auch die Bauleitung für die Arbeiten um die Küche.
3.0 ZUR BESONDEREN BEACHTUNG:
3.1 Die Bestellung der Möbel und/oder Geräte erfolgt erst nach Eingang des vom Auftraggeber unterzeichneten Werk- bzw. Kaufvertrags, den er zusammen mit der Auftragsbestätigung erhält. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Lieferzeit zu zählen.
3.2 Leistungsbeschriebe, beigefügte Zeichnungen, Pläne, Skizzen und sonstige zum Angebot gehörende Unterlagen bleiben bis zur Auftragserteilung unser Eigentum und sind daher dritten Personen gegenüber als vertraulich zu behandeln und dürfen auf keinen Fall weitergegeben oder vervielfältigt werden.
3.3 WICHTIG!! Bitte überprüfen Sie Pläne und Aufstellungen nach Erhalt sorgfälitig, um eventuelle Unstimmigkeiten noch rechtzeitig korrigieren zu können!!
3.4 Änderungen die der technischen Verbesserung dienen, Farbabweichungen sowie Irrtümer - einschließlich eventueller Druck- und Schreibfehler bei Angaben im Leistungsbeschrieb oder der Pläne - bleiben vorbehalten.
3.5 Als natürlicher Werkstoff weist Holz stets leichte Unterschiede in Farbe und Struktur auf, die auf den Ursprung des Naturproduktes zurückzuführen und selbst durch Beizen nicht zu eliminieren sind. Äste und Risse sind bei Massivholz ebenfalls nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel dar, sondern sind Indiz für die Natürlichkeit des Werkstoffes. Diese unverwechselbaren Echtheitsmerkmale betonen die natürliche Schönheit des Materials und geben jeder Einrichtung aus Massivholz ihren individuellen Charakter. Eine angemessene Öberflächentoleranz muss in Kauf genommen werden. Gleiches gilt für Steinoberflächen!
4.0 ABNAHMEVERZUG
4.1 Befindet sich der Käufer in Ab- bzw. Annahmeverzug, sind wir berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen und 90% Vorkasse zu verlangen. Die bestellte Ware wird dann 2 Wochen kostenlos eingelagert. Ab der 3. Woche sind wir berechtigt Lagergebühren zu verlangen.
5.0 SACHMANGEL
5.1 Geringfügige Abweichungen von der Programm-, Typen- und Materialbeschaffenheit - insbesondere Farbabweichungen - sind statthaft (siehe auch Ziffer 3.5)
5.2 Für Mängel, die beim Kunden entstanden sind - Abnutzung, Feuchtigkeit, Überhitzung oder ähnliche unsachgemäße Behandlungen - wird keine Haftung übernommen.
5.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird der Mangel entweder durch Nachbesserung oder durch kostenlose Ersatzlieferung behoben. Schlägt dies fehl, kann der Kunde wahlweise entweder die Herabsetzung des vereinbarten Entgeldes oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
5.4 Weitergehende Ansprüche de Kunden - insbesondere Schadensansprüche - sind ausgeschlossen, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss usw.) diese gestützt sein mögen.
5.5 Offensichtliche Mängel muss der Kunde innerhalb von 2 Wochen schriftlich rügen, um die Rechte nach Ziffer 5.3 zu wahren.
5.6 Die Ansprüche des Kunden wegen fehlerhafter Leistungen verjähren nach 6 Monaten seit der Lieferung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet sein mögen und ohne Rücksicht auf eine vom Hersteller, Lieferanten oder sonstigen Dritten eingeräumter Garantiefrist.
5.7 Im Falle des Um- bzw. Einbaus der vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen Geräte, wird - mangels Überprüfbarkeit der einwandfreien Funktionstüchtigkeit der Geräte zum Zeitpunkt der Montage - für die weitere Funktionstüchtigkeit dieser Geräte keine Haftung noch Gewährleistung übernommen.
6.0 EIGENTUMSVORBEHALT
6.1 Bis zur restlichen und vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die uns aus einer Geschäftsverbindung zustehen, bleiben sämtliche gelieferten Gegenstände - auch in fest-eingebautem Zustand - unser Eigentum.
6.2 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände pfleglich zu behandeln.
6.3 Jeder Standortwechsel sowie Eingriffe Dritter - insbesondere Pfändungen - sind uns unverzüglich mitzuteilen.